Die Satzung unseres Vereins wurde von der Gründungsversammlung am 20. Juni 1995 beschlossen und von der Mitgliederversammlung am 22. April 1996 geändert. Seitdem ist folgende Fassung gültig:

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
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  1. Der Verein führt den Namen "IMPEESA" mit dem Zusatz "eingetragener Verein" (e. V.) - Verein zur Förderung der Pfadfinderarbeit in Perlach - nachfolgend kurz Verein genannt.
  2. Er hat seinen Sitz in München - Perlach und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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§ 2 Wesen und Zweck
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  1. Der Verein ist der Zusammenschluss von Freunden und Förderern des Stammes Sankt Michael Perlach in der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG).
  2. Die Eigenständigkeit des DPSG-Stammes Sankt Michael Perlach bleibt durch den Verein unangetastet.
  3. Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit des DPSG - Stammes Sankt Michael Perlach durch Bereitstellung von Fördermitteln.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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§ 3 Mitgliedschaft
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  1. Aktive Mitglieder des Vereins können Freunde, Mitglieder und ehemalige Mitglieder, Eltern von Mitgliedern des DPSG-Stammes Sankt Michael Perlach und juristische Personen werden.
  2. Die Möglichkeit der passiven Mitgliedschaft durch Förderer besteht.
  3. Auf Vorschlag des Vorstands kann die Ehrenmitgliedschaft von der Mitgliederversammlung verliehen werden. Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder sind zur Beitragszahlung nicht verpflichtet.
  4. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Bestrebungen des Vereins zu fördern und den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu entrichten. Mitglieder der Leiterrunde des DPSG-Stammes Sankt Michael Perlach sind von der Beitragspflicht befreit.
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§ 4 Aufnahme der Mitgliedschaft
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  1. Die Aufnahme als Mitglied in den Verein bedarf eines schriftlichen Antrags an den Vereinsvorstand. Dieser entscheidet über die Aufnahme.
  2. Das Mindestalter für Mitglieder beträgt sechzehn Jahre.
  3. Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.
  4. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstands kann der Antragsteller schriftlichen Einspruch binnen zwei Wochen nach rechtskräftiger Zustellung des Beschlusses gegenüber dem Vorstand erheben. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.
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§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
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  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
  2. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand.
  3. Mitglieder, die wiederholt oder in grober Weise dem Zweck des Vereins oder seiner Satzung zuwiderhandeln, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss eines Mitglieds ist Einspruch binnen zwei Wochen nach rechtskräftiger Zustellung des Beschlusses schriftlich gegenüber dem Vorstand zulässig, über den die Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des Mitglieds.
  4. Gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet, fällige Beiträge sind zu entrichten. Vereinseigentum ist unverzüglich zurückzugeben. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Verein.
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§ 6 Organe des Vereins
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Organe des Vereins sind

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§ 7 Vorstand
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  1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer sowie einem Beisitzer. Alle Vorstandsmitglieder müssen voll geschäftsfähig und Mitglieder des Vereins sein.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie bleiben im Amt bis eine Neuwahl stattfindet. Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb einer Wahlperiode aus, ist ein Nachfolger von der Mitgliederversammlung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zu wählen.
  3. Ein Mitglied der Leiterrunde des DPSG-Stammes Sankt Michael Perlach ist als stellvertretender Vorsitzender geborenes Mitglied des Vereinsvorstands. Das Amt des Schatzmeisters übernimmt ein von der Mitgliederversammlung gewähltes Mitglied des DPSG-Stammes Sankt Michael Perlach.
  4. Aufgaben des Vorstands sind die Geschäftsführung des Vereins, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwendung der Mittel des Vereins im Sinne des § 2 dieser Satzung nach den Vorschlägen der Stammesversammlung und des Stammesvorstands des DPSG-Stammes Sankt Michael Perlach.
  5. Die Mitglieder des Vorstands erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlich.
  6. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzeln zur Vertretung berechtigt. Die übrigen Mitglieder des Vorstands sind jeweils zu zweit zur Vertretung berechtigt.
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§ 8 Mitgliederversammlung
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  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich einmal statt. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Einladungsfrist von vier Wochen.
  2. Antragsberechtigt sind Mitglieder des Vereins, sowie die Stammesversammlung und die Stammesleitung des DPSG - Stammes Sankt Michael Perlach.
  3. Anträge müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich mit Begründung beim Vorstand vorliegen. Initiativanträge sind zulässig. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
  4. Der Vorstand kann bei dringendem Bedarf außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Er muss dies tun, wenn mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten dies unter Angabe der Gründe fordern.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25% der ordnungsgemäß geladenen, stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
  6. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Für eine Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von zwei Drittel der erschienenen Mitglieder notwendig. Die Änderung des § 2 (Vereinszweck), des § 7 Abs. 4 (Vergabe der Mittel) und des § 9 Abs. 3 (Weiterbestehen bei Auflösung des Stammes) können nur mit einer Mehrheit von drei Viertel aller Mitglieder des Vereins beschlossen werden.
  7. Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder mit je einer Stimme. Firmen und Organisationen (juristische Personen) üben ihr Stimmrecht durch eine dem Vorstand zu benennende Person aus.
  8. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet.
  9. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
  10. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Bei Neuwahlen unterschreibt zusätzlich der Vorsitzende des Wahlausschusses.
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§ 9 Auflösung des Vereins
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  1. Der Beschluss zur Auflösung des Vereins bedarf einer Mehrheit von drei Viertel aller Mitglieder des Vereins.
  2. Bei der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die "Katholische Kirchenstiftung Sankt Michael Perlach" in München, mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für die Kinder- und Jugendarbeit zu verwenden.
  3. Bei Auflösung des DPSG-Stammes Sankt Michael Perlach hat der Verein die Aufgabe, die Stammesarbeit innerhalb von drei Jahren wiederzubeleben und die Anerkennung des Nachfolgestammes bei der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg zu erwirken. Während dieser Zeit darf kein Vereinseigentum veräußert werden. Folgt keine Neugründung eines DPSG-Stammes, hat sich der Verein aufzulösen.
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§ 10 Inkrafttreten
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  1. Diese Satzung gilt in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 20.06.1995.
  2. Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht München in Kraft.
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München, den 20.Juni 1995
gez.: Christiane Schmalkalt, Fabian Orsetti, Michael Reim, Matthias Fisch, Markus Willig, Thomas Fisch, Berthold Nickl.
Eingetragen im Vereinsregister München, unter Aktenzeichen VR 15159 am 28.August 1995.

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